Abfall wird Wertstoff
im Recyclingzentrum
Aufbereitungszentrum
leistungsstark und modern
Der schonende Umgang mit den bereits vorhandenen Ressourcen ist eine Hauptaufgabe im Klima- und Umweltschutz. Dabei nimmt das Recycling, also die Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus Abfällen und Wertstoffen immer mehr Präsenz ein. Die M+P Umweltdienste GmbH gehört zu den Entsorgungsunternehmen, die sich seit mehreren Jahren mit dem Thema Wertschöpfung aus Abfällen beschäftigen. Unser modernes Aufbereitungszentrum ist zertifiziert und leistungsstark ausgestattet, um Roh- und Wertstoffe verschiedenster Herkunft zu sortieren und zu behandeln.
Ihre Vorteile
Ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle, spezielle Abfallsorten oder einfach die üblichen Gewerbeabfälle – wir sind das richtige Entsorgungsunternehmen an Ihrer Seite. Dabei wirken sich das eigene Recycling und die vielseitigen Entsorgungswege positiv auf Ihre Entsorgungspreise aus.
Fachbetrieb
Zertifizierte, sichere Entsorgung als Entsorgungsfachbetrieb
Recyclinganlagen
Umweltgerechtes und modernes Recycling Ihrer Abfälle und Wertstoffe – auch für Containerdienste
Sicherheit
Entsorgungssicherheit durch eigene Aufbereitung und langfristige Kontrakte
Abfallsorten
Übernahme von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfallsorten wie Altholz, Bauschutt, Grünschnitt, Gewerbeabfall, PPK, Sperrmüll und Schrott
Vorbehandlung
Eigene Gewerbeabfallvorbehandlungsanlage
Logistik
Eigener Fuhrpark mit flexiblen Behältergrößen und Systemen
Das machen wir aus Ihrem Abfall
Biomasseaufbereitungsanlage
Unsere Aufbereitungsanlage für Altholz und Grünabfall hat eine Kapazität von bis zu 50.000 Tonnen pro Jahr. Die angelieferten Altholz- und Grünabfallqualitäten werden vorsortiert, zerkleinert und gesiebt, um sie danach einer ordnungsgemäßen stofflichen oder thermischen Verwertung zuzuführen.
Paketierpresse
Im Jahr 2020 wurde eine leistungsfähige Paketierpresse mit einer Kapazität von bis zu 25.000 Tonnen pro Jahr errichtet. Diverse Neu- und Altschrotte werden durch unser erfahrenes Personal angenommen, nach Bedarf sortiert und verpresst. Den so entstandenen Paketschrott vermarkten wir an Gießereien und Stahlwerke.
Vorbehandlungsanlage
Aufgrund der novellierten Gewerbeabfallverordnung haben wir uns 2018 dazu entschieden, eine Gewerbeabfall-Vorbehandlungsanlage zu errichten. Mit dieser Anlage sind wir in der Lage, bestimmte gemischt gesammelte gewerbliche Abfälle zu behandeln und zu sortieren, um sie einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Wir bieten unseren Kunden damit eine hohe Entsorgungssicherheit für Bau- und Gewerbeabfälle.
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nach Entsorgungswegen?
Abfallsorten im Überblick
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
AVV 170904
Das darf rein
- Verpackungen (Kartons, Tüten usw.)
- Papier, Kartons
- Tapetenreste
- Kunststoffe, Folien, Gummi, Styropor
- Holz (z.B. Spanplatten, Bauholz)
- Textilien
- Gipswände/ Trockenbauwände
- Metalle, Bleche, Rohre, Kabel
- Türen für den Innenbereich
- Sperrmüll
- Sauerkrautplatten
- Bauschutt
Das darf nicht rein
- Gefährliche Abfälle
- Dämmwolle
- Belastetes Holz (z.B. imprägniert)
- Lacke, Farben und Kleber (Farbeimer können nur ausgehärtet angenommen werden)
- Flüssigkeiten (z.B. Öle, Farben)
- Elektronikschrott
- Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen)
- Teer- und Bitumenhaltige Stoffe (z.B. Dachpappe)
- Glasfaserverstärkte Kunststoffe
- sehr stark staubende Abfälle
- Naßabfälle
Gemischte Verpackungen
AVV 150106
Das darf rein
- Verpackungen
- Papier, Kartons
- Kunststoffe / Folien
- Styropor
- Umreifungsbänder
- Holz
- Metall
- Glas
Das darf nicht rein
- Sonderabfälle
- Farben und Lacke
- Batterien
- Flüssige Abfälle
- Speisereste
- Elektronikschrott
- Keramik
- Naßabfälle
- Glasfaserverstärkte Kunststoffe
- sehr stark staubende Abfälle
Sperrmüll
AVV 170904
Das darf rein
- Möbel (z.B. Schränke, Regale, Stühle, Polstermöbel)
- Textilien (z.B. Teppiche)
- Parkett
- Koffer
- Fensterholz oder Türholz / Türen (ohne Glas)
- Fahrräder
- Matratzen werden gesondert abgerechnet
- Laminat
Das darf nicht rein
- Elektrogeräte und Kühlgeräte
- Bauschutt
- Waschbecken, Toiletten
- Erde / Sand
- Gartenabfälle / Grünschnitt
- Autoreifen und Autoteile
- Verbrannte Möbel / verbranntes Holz
- Restmüll
- Styropor
- Naßabfälle
- sehr stark staubende Abfälle
- Glasfaserverstärkte Kunststoffe
Styropor und Leichtbaustoffe
AVV 170904
Das darf rein
- EPS Dämmplatten mit Kaufdatum NACH 2014
- Styropor Dämmplatten
- Weiße und bunte EPS Dämmplatten getrennt in Säcken erfassen!
Das darf nicht rein
- Keine Anhaftungen aus PU-Kleber, Mörtel oder Bitumen
- Dämmplatten mit Kaufdatum vor 2014
- XPS (z.B Styrodur)
- Stein- oder Glaswolle (Dämmwolle)
- HBCD haltige Materialien
- Holzweichfaserplatten
- Asbest
- Teer- und Bitumenhaltige Stoffe (z.B. Dachpappe)
- Gefährliche Abfälle
Styropor und Leichtbaustoffe
AVV 170904
Das darf rein
- EPS Dämmplatten mit Kaufdatum NACH 2014
- Styropor Dämmplatten
- Weiße und bunte EPS Dämmplatten getrennt in Säcken erfassen!
Das darf nicht rein
- Keine Anhaftungen aus PU-Kleber, Mörtel oder Bitumen
- Dämmplatten mit Kaufdatum vor 2014
- XPS (z.B Styrodur)
- Stein- oder Glaswolle (Dämmwolle)
- HBCD haltige Materialien
- Holzweichfaserplatten
- Asbest
- Teer- und Bitumenhaltige Stoffe (z.B. Dachpappe)
- Gefährliche Abfälle
Altholz AI – AIII
AVV 170201
Das darf rein
- unbehandeltes oder beschichtetes Holz (A1, A2, A3)
- gestrichenes Holz (ohne Holzschutzmittel!)
- kleine Anhaftungen wie Nägel, Schrauben oder Scharniere
- Möbel
- Geleimtes Holz oder Furnierholz
- Holzweichfaserplatten
- Holzkisten
- Kabeltrommeln
Das darf nicht rein
- Gefährliche Abfälle
- Imprägniertes oder lackiertes Holz (z.B. Zäune, Gartenhaus, Außentüren)
- Terrassenholz, Parkett
- Dachbalken / Dachholz (da imprägniert)
- Altholz aus Abbruch (z.B. Fachwerk, da imprägniert)
- Glas (z.B. Fensterglas)
- Verbranntes Holz (Brandholz) oder Bahnschwellen
- Keine größeren Anhaftungen aus z.B. Kunststoff oder Metallen
- Baumstämme
- Innentüren
Altholz AIV
AVV 170204*
Das darf rein
- Gartenzäune, -möbel, -häuser, Klettergerüst
- Sichtschutzwände, Außenpfosten, Dachsparren, Dachlatten
- Lackiertes, imprägniertes oder behandeltes Holz (=schadstoffbelastet)
- Verfaultes oder verbranntes Holz
Das darf nicht rein
- Dämmstoffe
- Metalle
- Glas
- Baumstämme
- Bauschutt
- Erde
- Elektroschrott
Kunststofffenster mit/ohne Glas
AVV 170904
Das darf rein
- Kunststofffenster mit/ohne Glas
Das darf nicht rein
- Holz
- Bauschutt
Grünabfälle
AVV 200201
Das darf rein
- Äste, Wurzeln, Sträucher
- kleinere Baumstämme
- Laub
- Gras (ohne Erde)
- Unkraut (ohne Erde)
Das darf nicht rein
- Äste, Wurzeln, Baumstämme mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm oder 2 m Länge
- Gefährliche Abfälle (z.B. Gartenzaun, imprägniertes Holz)
- Küchen und Speiseabfälle
- Erde
- Grasnarbe
- Mist / Stroh
- Sand
Grünabfälle (verunreinigt)
AVV 200201
Das darf rein
- Wurzeln
- Äste und Baumstämme von mehr als 15 cm
Das darf nicht rein
- Gefährliche Abfälle (z.B. Gartenzaun, imprägniertes Holz)
- Küchen und Speiseabfälle
- Erde
- Grasnarbe
- Mist / Stroh
- Sand
Bauschutt I (recyclingfähig)
AVV 170107
Das darf rein
- Ziegelsteine
- reiner Betonabbruch
- Fliesen und Kacheln
- Dachziegel
- Waschbecken und Toiletten
- Gehwegplatten
- Pflastersteine
- Kalksand-Mauerwerk
Das darf nicht rein
- alle flüssigen Abfälle
- Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
- Gas- oder Porenbeton
- Bimsstein
- Metalle z.B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
- Strohmatten und Rabitzdrahtwände
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Gips- und Gipskartonplatten
- Styroporplatten oder Teeranhaftungen
- Glasreste
- Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen
- Mörtel- und Putzreste
Bauschutt II (nicht recyclingfähig)
AVV 150106
Das darf rein
- Gasbeton
- Porenbeton
- Yton
- Bimsstein
- Gemisch aus Bauschutt I+II
- Sand / Splitt
- Mörtelreste
Das darf nicht rein
- alle flüssigen Abfälle
- Bodenaushub, oder Lehm
- alle nicht mineralischen Abfälle
- Metalle z.B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
- Strohmatten und Rabitzdrahtwände
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Gips- und Gipskartonplatten
- Styroporplatten oder Teeranhaftungen
- Glasreste
- Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen
Beton (Sondergröße >50cm Kantenlänge)
AVV 170107
Das darf rein
- reiner Beton größer als 50 cm Kantenlänge
Das darf nicht rein
- sonstige Mineralik
- alle nicht mineralischen Abfälle
wie Holz, Glas, Kunststoff etc.
Bodenaushub (sauber)
AVV 170504
Das darf rein
- Mutterboden
- Aushub mit naturbelassenen Steinen
- Sand
- Erde
- Lehm (trocken)
Das darf nicht rein
- Belasteter oder verunreinigter Boden
- Bauschutt
- gemischte Bauabfälle
- Kies
- sonstige Mineralik
- Grasnarbe / Wurzeln
Bodenaushub (verunreinigt)
AVV 170504
Das darf rein
- Aushub mit Grasnarbe und Wurzeln
(bis 5 cm Durchmesser)
Das darf nicht rein
- Belasteter oder verunreinigter Boden
- Bauschutt
- Restmüll, Holz, Metalle, Kunststoffe
- Steine (größer als 10 cm)
Baustoffe auf Gipsbasis
AVV 170802
Das darf rein
- Gipskartonplatten
- Gipsbaustoffe
- Trockenbauplatten
- Rigips
Das darf nicht rein
- Gefährliche Abfälle
- Bauschutt (Fliesen, Steine, Beton usw.)
- Sauerkrautplatten
- Dämmmaterialien (Mineralwolle, Styropor)
- Eternit
- Farmacellplatten
- Kunststoffe (z.B. Eimer, Verpackungen)
Glas (Flachglas/Scheibenglas)
AVV 170202
Das darf rein
- Gemischte Flachgläser
- Isoliergläser im Rahmenverbund
Das darf nicht rein
- Glasbausteine
- Kleber, Bitumen oder ölverschmierte Gläser
- Keramik, Steine, Porzellan
- Glaskeramiken
- Sondergläser (Labor-, Bleiglas, Leuchtstoffröhre, etc.)
- Schleifschlamm
PKW Altreifen mit/ohne Felge
AVV 160103
Das darf rein
- Intakte Reifen
Das darf nicht rein
- Zerfetzte Reifen
- Extrem schmutzige Reifen (Erd- und Sandanhaftungen)
Traktor-/LKW-Reifen ohne Felge
AVV 160103
Das darf rein
- Intakte Reifen
Das darf nicht rein
- Zerfetzte Reifen
- Extrem schmutzige Reifen (Erd- und Sandanhaftungen)
Die oben genannten Erklärungen dienen als Hilfe zur Zuordnung der richtigen Abfallart. Wir übernehmen keine Gewährleistung auf Vollständigkeit und behalten uns Änderungen zu jeder Zeit vor. Des Weiteren gelten unsere allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen. Es besteht keine Annahmepflicht. Aus Platzgründen ist es uns nicht möglich, alle Abfallarten, die Sie über uns entsorgen können, aufzulisten. Sollten Sie einen Abfall nicht zuordnen können oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne vor Ort oder telefonisch zur Verfügung.
Katrin Pichlmair
BETRIEBSLEITUNG
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