Aufbereitungszentrum

Abfall wird Wertstoff

im Recyclingzentrum

Aufbereitungszentrum
leistungsstark und modern

Der schonende Umgang mit den bereits vorhandenen Ressourcen ist eine Hauptaufgabe im Klima- und Umweltschutz. Dabei nimmt das Recycling, also die Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus Abfällen und Wertstoffen immer mehr Präsenz ein.  Die  M+P Umweltdienste GmbH  gehört zu den Entsorgungsunternehmen, die sich seit mehreren Jahren mit dem Thema Wertschöpfung aus Abfällen beschäftigen. Unser modernes Aufbereitungszentrum ist zertifiziert und leistungsstark ausgestattet, um Roh- und Wertstoffe verschiedenster Herkunft zu sortieren und zu behandeln.

Ihre Vorteile

Ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle, spezielle Abfallsorten oder einfach die üblichen Gewerbeabfälle – wir sind das richtige Entsorgungsunternehmen an Ihrer Seite. Dabei wirken sich das eigene Recycling und die vielseitigen Entsorgungswege positiv auf Ihre Entsorgungspreise aus.

Recyclingzentrum
timberpak

Fachbetrieb

Zertifizierte, sichere Entsorgung als Entsorgungsfachbetrieb

timberpak

Recyclinganlagen

Umweltgerechtes und modernes Recycling Ihrer Abfälle und Wertstoffe – auch für Containerdienste

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Sicherheit

Entsorgungssicherheit durch eigene Aufbereitung und langfristige Kontrakte

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Abfallsorten

Übernahme von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfallsorten wie Altholz, Bauschutt, Grünschnitt, Gewerbeabfall, PPK, Sperrmüll und Schrott

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Vorbehandlung

Eigene Gewerbeabfallvorbehandlungsanlage

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Logistik

Eigener Fuhrpark mit flexiblen Behältergrößen und Systemen

Das machen wir aus Ihrem Abfall

Biomasseaufbereitungsanlage

Unsere Aufbereitungsanlage für Altholz und Grünabfall hat eine Kapazität von bis zu 50.000 Tonnen pro Jahr. Die angelieferten Altholz- und Grünabfallqualitäten werden vorsortiert, zerkleinert und gesiebt, um sie danach einer ordnungsgemäßen stofflichen oder thermischen Verwer­tung zuzuführen.

Kran sortiert Altholz

Paketierpresse

Im Jahr 2020 wurde eine leistungsfähige Paketierpres­se mit einer Kapazität von bis zu 25.000 Tonnen pro Jahr errichtet. Diverse Neu- und Altschrotte werden durch unser erfahrenes Personal angenommen, nach Bedarf sortiert und verpresst. Den so entstandenen Pa­ketschrott vermarkten wir an Gießereien und Stahlwerke.

Paketierpresse

Vorbehandlungsanlage

Aufgrund der novellierten Gewerbeabfallverordnung ha­ben wir uns 2018 dazu entschieden, eine Gewerbeab­fall-Vorbehandlungsanlage zu errichten. Mit dieser Anlage sind wir in der Lage, bestimmte gemischt gesammelte gewerbliche Abfälle zu behandeln und zu sortieren, um sie einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

Gewerbeabfall-Vorbehandlungsanlage

Wir bieten unseren Kunden damit eine hohe Entsor­gungssicherheit für Bau- und Gewerbeabfälle.

Sie sind auf der Suche
nach Entsorgungswegen?

Abfallsorten im Überblick

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

AVV 170904

Das darf rein

  • Verpackungen (Kartons, Tüten usw.)
  • Papier, Kartons
  • Tapetenreste
  • Kunststoffe,  Folien, Gummi, Styropor
  • Holz (z.B. Spanplatten, Bauholz)
  • Textilien
  • Gipswände/ Trockenbauwände
  • Metalle, Bleche, Rohre, Kabel
  • Türen für den Innenbereich
  • Sperrmüll
  • Sauerkrautplatten
  • Bauschutt

Das darf nicht rein

  • Gefährliche Abfälle
  • Dämmwolle
  • Belastetes Holz (z.B. imprägniert)
  • Lacke, Farben und Kleber (Farbeimer können nur ausgehärtet angenommen werden)
  • Flüssigkeiten (z.B. Öle, Farben)
  • Elektronikschrott
  • Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen)
  • Teer- und Bitumenhaltige Stoffe (z.B. Dachpappe)
  • Glasfaserverstärkte Kunststoffe
  • sehr stark staubende Abfälle
  • Naßabfälle

Gemischte Verpackungen

AVV 150106

Das darf rein

  • Verpackungen
  • Papier, Kartons
  • Kunststoffe / Folien
  • Styropor
  • Umreifungsbänder
  • Holz
  • Metall
  • Glas

Das darf nicht rein

  • Sonderabfälle
  • Farben und Lacke
  • Batterien
  • Flüssige Abfälle
  • Speisereste
  • Elektronikschrott
  • Keramik
  • Naßabfälle
  • Glasfaserverstärkte Kunststoffe
  • sehr stark staubende Abfälle

Sperrmüll

AVV 170904

Das darf rein

  • Möbel (z.B. Schränke, Regale, Stühle, Polstermöbel)
  • Textilien (z.B. Teppiche)
  • Parkett
  • Koffer
  • Fensterholz oder Türholz / Türen (ohne Glas)
  • Fahrräder
  • Matratzen werden gesondert abgerechnet
  • Laminat

Das darf nicht rein

  • Elektrogeräte und Kühlgeräte
  • Bauschutt
  • Waschbecken, Toiletten
  • Erde / Sand
  • Gartenabfälle / Grünschnitt
  • Autoreifen und Autoteile
  • Verbrannte Möbel / verbranntes Holz
  • Restmüll
  • Styropor
  • Naßabfälle
  • sehr stark staubende Abfälle
  • Glasfaserverstärkte Kunststoffe

Styropor und Leichtbaustoffe

AVV 170904

Das darf rein

  • EPS Dämmplatten mit Kaufdatum NACH 2014
  • Styropor Dämmplatten
  • Weiße und bunte EPS Dämmplatten getrennt in Säcken erfassen!

Das darf nicht rein

  • Keine Anhaftungen aus PU-Kleber, Mörtel oder Bitumen
  • Dämmplatten mit Kaufdatum vor 2014
  • XPS (z.B Styrodur)
  • Stein- oder Glaswolle (Dämmwolle)
  • HBCD haltige Materialien
  • Holzweichfaserplatten
  • Asbest
  • Teer- und Bitumenhaltige Stoffe (z.B. Dachpappe)
  • Gefährliche Abfälle

Styropor und Leichtbaustoffe

AVV 170904

Das darf rein

  • EPS Dämmplatten mit Kaufdatum NACH 2014
  • Styropor Dämmplatten
  • Weiße und bunte EPS Dämmplatten getrennt in Säcken erfassen!

Das darf nicht rein

  • Keine Anhaftungen aus PU-Kleber, Mörtel oder Bitumen
  • Dämmplatten mit Kaufdatum vor 2014
  • XPS (z.B Styrodur)
  • Stein- oder Glaswolle (Dämmwolle)
  • HBCD haltige Materialien
  • Holzweichfaserplatten
  • Asbest
  • Teer- und Bitumenhaltige Stoffe (z.B. Dachpappe)
  • Gefährliche Abfälle

Altholz AI – AIII

AVV 170201

Das darf rein

  • unbehandeltes oder beschichtetes Holz (A1, A2, A3)
  • gestrichenes Holz (ohne Holzschutzmittel!)
  • kleine Anhaftungen wie Nägel, Schrauben oder Scharniere
  • Möbel
  • Geleimtes Holz oder Furnierholz
  • Holzweichfaserplatten
  • Holzkisten
  • Kabeltrommeln

Das darf nicht rein

  • Gefährliche Abfälle
  • Imprägniertes oder lackiertes Holz (z.B. Zäune, Gartenhaus, Außentüren)
  • Terrassenholz, Parkett
  • Dachbalken / Dachholz (da imprägniert)
  • Altholz aus Abbruch (z.B. Fachwerk, da imprägniert)
  • Glas (z.B. Fensterglas)
  • Verbranntes Holz (Brandholz) oder Bahnschwellen
  • Keine größeren Anhaftungen aus z.B. Kunststoff oder Metallen
  • Baumstämme
  • Innentüren

Altholz AIV

AVV 170204*

Das darf rein

  • Gartenzäune, -möbel, -häuser, Klettergerüst
  • Sichtschutzwände, Außenpfosten, Dachsparren, Dachlatten
  • Lackiertes, imprägniertes oder behandeltes Holz (=schadstoffbelastet)
  • Verfaultes oder verbranntes Holz

Das darf nicht rein

  • Dämmstoffe
  • Metalle
  • Glas
  • Baumstämme
  • Bauschutt
  • Erde
  • Elektroschrott

Kunststofffenster mit/ohne Glas

AVV 170904

Das darf rein

  • Kunststofffenster mit/ohne Glas

Das darf nicht rein

  • Holz
  • Bauschutt

Grünabfälle

AVV 200201

Das darf rein

  • Äste, Wurzeln, Sträucher
  • kleinere Baumstämme
  • Laub
  • Gras (ohne Erde)
  • Unkraut (ohne Erde)

Das darf nicht rein

  • Äste, Wurzeln, Baumstämme mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm oder 2 m Länge
  • Gefährliche Abfälle (z.B. Gartenzaun, imprägniertes Holz)
  • Küchen und Speiseabfälle
  • Erde
  • Grasnarbe
  • Mist / Stroh
  • Sand

Grünabfälle (verunreinigt)

AVV 200201

Das darf rein

  • Wurzeln
  • Äste und Baumstämme von mehr als 15 cm

Das darf nicht rein

  • Gefährliche Abfälle (z.B. Gartenzaun, imprägniertes Holz)
  • Küchen und Speiseabfälle
  • Erde
  • Grasnarbe
  • Mist / Stroh
  • Sand

Bauschutt I (recyclingfähig)

AVV 170107

Das darf rein

  • Ziegelsteine
  • reiner Betonabbruch
  • Fliesen und Kacheln
  • Dachziegel
  • Waschbecken und Toiletten
  • Gehwegplatten
  • Pflastersteine
  • Kalksand-Mauerwerk

Das darf nicht rein

  • alle flüssigen Abfälle
  • Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
  • Gas- oder Porenbeton
  • Bimsstein
  • Metalle z.B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
  • Strohmatten und Rabitzdrahtwände
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Styroporplatten oder Teeranhaftungen
  • Glasreste
  • Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen
  • Mörtel- und Putzreste

Bauschutt II (nicht recyclingfähig)

AVV 150106

Das darf rein

  • Gasbeton
  • Porenbeton
  • Yton
  • Bimsstein
  • Gemisch aus Bauschutt I+II
  • Sand / Splitt
  • Mörtelreste

Das darf nicht rein

  • alle flüssigen Abfälle
  • Bodenaushub, oder Lehm
  • alle nicht mineralischen Abfälle
  • Metalle z.B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
  • Strohmatten und Rabitzdrahtwände
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Styroporplatten oder Teeranhaftungen
  • Glasreste
  • Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen

Beton (Sondergröße >50cm Kantenlänge)

AVV 170107

Das darf rein

  • reiner Beton größer als 50 cm Kantenlänge

Das darf nicht rein

  • sonstige Mineralik
  • alle nicht mineralischen Abfälle
    wie Holz, Glas, Kunststoff etc.

Bodenaushub (sauber)

AVV 170504

Das darf rein

  • Mutterboden
  • Aushub mit naturbelassenen Steinen
  • Sand
  • Erde
  • Lehm (trocken)

Das darf nicht rein

  • Belasteter oder verunreinigter Boden
  • Bauschutt
  • gemischte Bauabfälle
  • Kies
  • sonstige Mineralik
  • Grasnarbe / Wurzeln

Bodenaushub (verunreinigt)

AVV 170504

Das darf rein

  • Aushub mit Grasnarbe und Wurzeln
    (bis 5 cm Durchmesser)

Das darf nicht rein

  • Belasteter oder verunreinigter Boden
  • Bauschutt
  • Restmüll, Holz, Metalle, Kunststoffe
  • Steine (größer als 10 cm)

Baustoffe auf Gipsbasis

AVV 170802

Das darf rein

  • Gipskartonplatten
  • Gipsbaustoffe
  • Trockenbauplatten
  • Rigips

Das darf nicht rein

  • Gefährliche Abfälle
  • Bauschutt (Fliesen, Steine, Beton usw.)
  • Sauerkrautplatten
  • Dämmmaterialien (Mineralwolle, Styropor)
  • Eternit
  • Farmacellplatten
  • Kunststoffe (z.B. Eimer, Verpackungen)

Glas (Flachglas/Scheibenglas)

AVV 170202

Das darf rein

  • Gemischte Flachgläser
  • Isoliergläser im Rahmenverbund

Das darf nicht rein

  • Glasbausteine
  • Kleber, Bitumen oder ölverschmierte Gläser
  • Keramik, Steine, Porzellan
  • Glaskeramiken
  • Sondergläser (Labor-, Bleiglas, Leuchtstoffröhre, etc.)
  • Schleifschlamm

PKW Altreifen mit/ohne Felge

AVV 160103

Das darf rein

  • Intakte Reifen

Das darf nicht rein

  • Zerfetzte Reifen
  • Extrem schmutzige Reifen (Erd- und Sandanhaftungen)

Traktor-/LKW-Reifen ohne Felge

AVV 160103

Das darf rein

  • Intakte Reifen

Das darf nicht rein

  • Zerfetzte Reifen
  • Extrem schmutzige Reifen (Erd- und Sandanhaftungen)

Die oben genannten Erklärungen dienen als Hilfe zur Zuordnung der richtigen Abfallart. Wir übernehmen keine Gewährleistung auf Vollständigkeit und behalten uns Änderungen zu jeder Zeit vor. Des Weiteren gelten unsere allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen. Es besteht keine Annahmepflicht. Aus Platzgründen ist es uns nicht möglich, alle Abfallarten, die Sie über uns entsorgen können, aufzulisten. Sollten Sie einen Abfall nicht zuordnen können oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne vor Ort oder telefonisch zur Verfügung.

Katrin Pichlmair

Katrin Pichlmair

Passende Lösungen rund um die Abfallentsorgung

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